Neue Schießstandrichtlinien
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. Oktober 2012 traten bundesweit die neuen Schießstandrichtlinien in Kraft.
Es ist davon auszugehen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Schießsständen die neuen und teilweise massiv verschärften Vorgaben nicht mehr erfüllen und die Betreiber es sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr leisten können, die von Ihnen betriebenen Schießstände so nachzurüsten, dass diese die neuen Vorgaben in vollem Umfang erfüllen. Insbesondere die in den Vorgaben vorgeschriebenen Luftmengen, die in geschlossenen Schießständen zu bewegen sind, können in der Mehrzahl der Fälle nur durch 5-stellige Investitionssummen in die Be- und Entlüftungstechnik realisiert werden.
Insbesondere die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden nehmen die Ende Oktober 2012 in Kraft getretenen
Achtung: die Größe des nachfolgenden herunterladbaren .pdf-Files ist größer 7 MB (längere Downloadzeit beachten!)
"Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen"
(offizielle Bezeichnung!)
zum Anlass, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich betriebenen Schießstätten auch ausserhalb der bislang geübten Prüfungszeiträume im Rahmen einer ausserordentlichen Prüfung auf die Einhaltung der neuen Bestimmungen hin zu überprüfen. So kann es durchaus sein, dass schon zum Jahresbeginn der ein oder andere Schießstandbetreiber mit dem Entzug seiner Betriebserlaubnis rechnen muss, so er nicht bereit oder in der Lage ist, die erforderlichen Investitionen zu tätigen.
Keine Frage: Jeder Schießstandbetreiber muss - in einem wirtschaftlich vertretbaren Umfang - sicherheitstechnische Vorgaben und Auflagen erfüllen, um Leben und Gesundheit der Schießstättennutzer nebst Besuchern nicht zu gefährden. Wie in so vielen anderen Beispielen in unserem Land muss sich aber jeder selbst die Frage beantworten, ob es dazu eines Werkes von über 112 Seiten (!) bedarf.
Es wäre nicht das erste Mal in der jüngeren Geschichte unseres Landes, wo durch ein "Zu viel" an Regelungen irgendwann einmal gar keine Regelungen mehr erforderlich sind, weil - letztlich aus wirtschaftlichen Gründen - der weitere Betrieb von Anlagen eingestellt werden musste. Im speziellen Fall ist nicht auszuschließen, dass - auf Grundlage der Salami-Taktik - genau dieses strategische Ziel verfolgt wird: Stück für Stück mit immer schärferen und somit irgendwann einmal nicht mehr finanzierbaren Auflagen die Anzahl der noch zugelassenen Schießstätten weiter zu reduzieren.
Vorderladerschützen kann es in Einzelfällen schon jetzt passieren, dass Sie für Ihr regelmäßiges Training bis zu 100 km Anfahrt (und mehr!) zurücklegen zu müssen, um mit Ihren Vorderladern gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf einer - für den offenen Umgang mit Schwarzpulver (noch!) zugelassenen - Schießstätte regelmäßig trainieren zu können. Auch das Händlernetz, bei dem das Schwarzpulver regulär erworben werden kann, wird von Jahr zu Jahr dünner. Wir kennen Schützen, die in Grenzfällen bis zu 200 km zurücklegen müssen, um an Ihr Pulver zu kommen.
Vorgenannte Problematik (dünnes Pulverfachhändlernetz!) war im Übrigen mit ein Grund, von Anfang an gleich mehrere Meisterschaften der SPI am Standort in Sersheim auszutragen, weil dort vor Ort das für Training und Wettkampf erforderliche Schwarzpulver in allen handelsüblichen Körnungen und Gebinden der jeweils gängigen Marken und Hersteller (WANO, Powex und Schweizer Pulversorten) erworben werden kann. Wer jedes Jahr Anfang Mai an der - im Übrigen offen ausgetragenen - Süddeutschen Meisterschaft der SPI in Sersheim teilnimmt und Zuhause in seiner näheren Umgebung keinen Pulverfachhändler zur Bedarfsdeckung im Zugriff hat , kann sich in Sersheim vor Ort ausreichend mit Schwarzpulver so weit eindecken, dass es zumindest bis zum zweiten Septemberwochenende im selben Jahr reicht, in der dann in Sersheim wiederum, die Deutsche Meisterschaft ausgetragen wird.
Dennoch: Alles in allem ist eine klare Tendenz erkennbar: das Schwarzpulverhobby zu betreiben wird von Jahr zu Jahr aufwändiger und in Folge auch teurer. Bleibt nur zu hoffen, dass unter diesen Bedingungen nicht noch mehr Schwarzpulverschützen im wahrsten Sinne des Wortes "Die Flinte ins Korn werfen" und das bislang mit viel Spaß und Freude ausgeübte Hobby aufgeben.
In diesem Sinn wünschen wir allen Schwarzpulverhobbyisten den zum Fortführen des Hobby immer häufiger zwingend erforderlichen zeitlichen und finanziellen Durchhaltewillen. Vielleicht können "Fahrgemeinschaften" ein erster Ansatz sein, um der aktuellen Entwicklung zielführend entgegenzuwirken. Wenn sich 5 Schützen zusammenschließen und gemeinsam eine 100 km entfernte Schießstätte zu Trainingszwecken aufsuchen und jede Woche ein anderer die Fahrt durchführt, dann hat am Ende jeder nur noch den Aufwand zu tragen, der wöchentlich für eine Entfernung von 20 km zu tragen wäre....
In diesem Sinn und der Hoffnung erste kleine Denkanregungen zur Reduzierung des mit dem Hobby verbundenen Aufwandes geliefert zu haben verbleiben wir
mit kameradschaftlichem Gruß
Eure SPI
Wolnzach, den 18.11.2012
PS: Wer sich im Detail über die neuen Schießstandrichtlinien informieren will, kann sich diese mit nachfolgendem Link im .pdf-Format herunterladen.
Achtung: die Größe des nachfolgenden herunterladbaren .pdf-Files ist größer 7 MB (längere Downloadzeit beachten!)
"Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen"
Themen-Beiträge
- Details
- Zugriffe: 4486