WICHTIGE INFO:

An alle Schwarzpulver- und Großkalibersportschützen,

ungeachtet der bereits 2005 erfolgten Anerkennung der SPI im Sinne von §8 Waffengesetz und unserer langjährigen Kooperation mit dem CDS e.V. in Mannheim, der ja als Teilverband der DSU akkreditiert und aufgestellt ist, ist die SPI mit Wirkung zum 01.02.2014 dem GSVBW beigetreten und nunmehr unmittelbares und direktes Mitglied eines im Sinne von §13 Waffengesetz staatlich anerkannten Schießsportverbandes. Das ist das Ergebnis eines Treffens vom Samstag, den 15.02.2014 in Besigheim - Baden-Württemberg. Dort traf ein Teils des inneren Führungskreises der SPI (Robert Supper, Jürgen Dörtzbach, Helmut Leiser) mit dem kompletten Präsidium des GSVBW zusammen.  

Ein Rundschreiben mit allen hier aufgeführten Infos und einer GSVBW Beitrittserklärung wird allen SPI-Mitgliedern voraussichtlich in der ersten oder zweiten Märzwoche per Post zugehen!

Der GSVBW (steht für Großkaliber Sportschützen Verband Baden-Württemberg) ist der Landesverband 7 des
BDS (Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.). Damit ist die SPI ab sofort Mitglied im zweitgrößten staatlich anerkannten Schießsportverband Deutschlands.

Dies hat weitreichende Konsequenzen für SPI-Mitglieder, die sich - neben Ihrer Mitgliedschaft in der SPI - für eine weitere Mitgliedschaft im GSVBW entscheiden - weil diese nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung - ab sofort nicht nur an allen SPI und GSVBW-Standorten nach der BDS-Sportordnung  trainieren und an den Bezirks- und Landesmeisterschaften des GSVBW teilnehmen können: Sie können Ihr Hobby jetzt auch auf das gesamte Nitro-Großkaliberprogramm sowie Schwarzpulver Programm  des BDS ausweiten und erhalten nach Ablauf der waffenrechtlich vorgegebenen Mindestmitgliedsdauer im GSVBW (derzeit 12 Monate, bzw. 6 Monate , wenn zuvor bereits eine entsprechende Mitgliedschaft in einem anderen staatlich anerkannten Verband bestanden hat und eine entsprechende Bestätigung von diesem Verband vorgelegt werden kann!) bei entsprechendem Trainingsnachweis und Teilnahme an der GSBW Vereinsmeisterschaft der SPI, den  BDS Bezirks-, Landes und Bundesmeisterschaften direkt vom GSVBW entsprechende waffenrechtliche Bedürfnisnachweise.

Zusätzlich zu den vom GSVBW innerhalb Baden-Württembergs angebotenen Meisterschaften, die - bei entsprechender Qualifikation auf Bezirks- bzw. Landesebene innerhalb des GSVBW den ambitionierten Schützen bis zur Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft des BDS in Phillipsburg führen kann, wird die SPI künftig - zeitgleich mit der Deutschen Meisterschaft der SPI im September - auch die  GSVBW Vereinsmeisterschaft der SPI an allen SPI-Austragungsorten in Deutschland anbieten, die in der Lage sind,  Disziplinen nach BDS-Reglement anzubieten - also z.B. über eine Fallplattenanlage oder eine für Mehrfachdistanzen zugelassenen Schießstand verfügen und auch entsprechend qualifiziertes Aufsichtspersonal für das IPSC oder auch das Cowboy Action Schießen vorhanden ist.  Bei den beiden SPI-Mitgliedsvereinen SV Sersheim (im Raum Ludwigsburg/Stuttgart) und beim SV Nenzingen am Bodensee ist dies z.B. schon mal der Fall.


Wichtig: Im Jahresbeitrag für den GSVBW sind nachstehend aufgeführte Versicherungen automatisch bereits beinhaltet:

1. Haftpflichtversicherung
2. Verwaltungsrechtschutzversicherung
3. Strafrechtsschutzversicherung

Die Beiträge, die seitens der SPI zu erheben und im Inkassoverfahren an den GSVBW abzuführen sind, können auf nachstehender Übersicht eingesehen werden:

http://www.gsvbw.de/54.0.html

Zusätzlich zu dem an den GSVBW abzuführenden Beiträgen stellt die SPI allen Mitgliedern, die über die SPI dem GSVBW  beitreten, zur Deckung des damit verbundenen Verwaltungsmehraufwandes pro Jahr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von  24 €  inkl. Mwst in Rechnung.

Die Beiträge für SPI und CDS sind dem aktuellen SPI-Flyer zu entnehmen

Nachfolgend aufgeführte langjährige SPI-Mitglieder haben sich bereit erklärt, im Rahmen Ihrer persönlichen Möglichkeiten z.B. Trainingsmöglichkeiten, Ligaschießen oder auch SPI-Vereinsmeisterschaften nach dem Reglement des jeweils gwünschten Verbandes zeitlich parallel zu den klassischen Meisterschaften und Cup's der SPI mit anzubieten. Da beim SV Sersheim eh schon große Teile der Meisterschaften von SPI und GSVBW ausgerichtet werden, trifft man dort als SPI-Mitglied auf bereits vertraute Räumlichkeiten und Gleichgesinnte. Darüber hinaus präsentiert sich der GSVBW in organisatorischer Hinsicht recht modern und fortschrittlich. Über ein eigenes Melde - und Startzeitenvergabemodul kann sich jeder selbst zu den entsprechenden Wettkämpfen und Meisterschaften des GSVBW via Internet anmelden.

Die Ansprechpartner auf SPI-Seite:

SPI-Fachrepräsentant  CDS e.V./DSU:

Manfred Resch
Wildalpjochstr. 15
81825 München
telefon: 089/434727
Mobilfunk: 0151/55666171
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

SPI-Fachrepräsentanten GSVBW/BDS

Robert Supper                          
Dürer Ring 19
74372 Sersheim
Telefon: 07042/34045
Mobilfunk: 0179/1238300
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

und

Jürgen Dörtzbach
Rindweg 19
74889 Sinsheim
Telefon: 07261/12795
Mobilfunk: 0160/95716643
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Beitritt erfolgt generell freiwillig! Wer unser Angebot annehmen möchte, kann zum Beitritt in den GSVBW und/oder CDS e.V. die nachfolgend hinterlegten und zum Herunterladen zur Verfügung gestellten Vordrucke verwenden:

1) Beitrittsformular SPI
 
2) Beitrittsformular "GSVBW"

3) Beitrittsformular CDS

4) SEPA-Lastschriftmandat

Die Mitgliedschaft in GSVBW und CDS ist zu den auf der GSVBW Homepage ausgewiesenen Konditionen rechtlich zwingend an eine Mitgliedschaft in der SPI gebunden, da die SPI gegenüber dem GSVBW u.a. für abzuführenden Beiträge und im Übrigen auch Startgelder haftet  Das bedeutet, dass mit Austritt des Mitgliedes aus der SPI automatisch auch die Mitgliedschaft in CDS und GSVBW endet und - zumindest nicht zu den gleichen günstigen Konditionen - fortgesetzt werden kann. Die Mitgliedschaft eines SPI-Mitgliedes in CDS und /oder GSVBW endet im Übrigen auch dann automatisch, wenn die SPI Ihrerseits fristgerecht zum Jahresende dem  CDS und/oder dem GSVBW den Austritt erklärt.   

Vorstehend aufgeführte Formulare (gewünschte(s) Beitrittsformular(e) und SEPA-Lastschriftmandat) bitte herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und dann alles zusammen per Post an folgende Anschrift senden:

SPI Mitgliederverwaltung
c/o Gabriele Leiser
Jägerberg 13b
85283 Wolnzach


Warum erfolgte seitens der SPI gerade jetzt dieser Schritt?

Mit diesem Schritt wirken wir den zunehmenden negativen Entwicklungen entgegen, die sich in den letzten beiden Jahren ausserhalb des Bundeslandes Bayern im Umfeld waffenrechtlicher Genehmigungen abgezeichnet haben. Die uns inzwischen bekannt gewordenen restriktiven (zum Teil auch rechtswidrigen!) Anweisungen einzelner Innenministerien an die nachgeordneten Behörden des betreffenden Bundeslandes, würden zwar zum größten Teil vermutlich bereits in der ersten Instanz zugunsten unserer Mitglieder von den zuständigen Verwaltungsgericht "kassiert" werden, aber die Praxis hat gezeigt, dass die Mehrzahl unserer Mitglieder eine möglichst einfache und unkomplizierte "Standardlösung" einer komplizierten Individuallösung, die im Einzelfall sogar erst noch aufwändig vor dem Verwaltungsgericht erstritten werden muss, bevorzugen!  Motto: "Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht!

Die sprengstoffrechtlichen Bedürfnisbescheinigungen können für SPI-Mitglieder gerne weiterhin bundesweit und uneingeschränkt bei der SPI beantragt werden. Sprengstoffrechtlich ist die SPI ja schon seit Ihrer Gründung im Frühjahr 2003 eine Schießsportvereinigung im Sinne von §27 des Sprengstoffgesetzes, und da gab und gibt es bislang bundesweit keinerlei Probleme mit der Anerkennung unserer Bedürfnisbestätigungen. Wo immer eine Anerkennung nach §8 Waffengesetz derzeit noch problemlos möglich ist oder ein Mitglied sich vor dem Verwaltungsgericht sein Recht erkämpfen will, fertigen wir auch weiterhin entsprechende Bedürfnisbescheinigungen auf Grundlage von §8 Waffengesetz aus.

Andererseits wurde es aber auch Zeit, nach inzwischen 12 Jahren am Markt, endlich mal wieder "Neues", etwas "Innovatives" zu wagen und wer weiß, vielleicht kommt mit dieser neuen Ausrichtung der SPI in naher Zukunft ja mal wieder ein klein wenig Bewegung in die Deutsche Schießsportszene:

Bislang war der Nutzen einer Vereinsmitgliedschaft in der SPI ja tatsächlich ausschließlich auf das Thema "Schwarzpulver" begrenzt. In der neuen Konstellation kann die SPI nicht nur dem einzelnen Schützen, sondern auch dem ein oder anderen Verein eine günstige Ergänzung oder vielleicht sogar Alternative bieten!  Bei der SPI bezahlt der Verein - unabhängig von der Anzahl der Vereinsmitglieder- im Jahr  lediglich 140,- € (inkl. 19 % Mwst) an Jahresbeitrag und erwirbt damit nicht nur umfassenden Haftpflichtversicherungsschutz auf das gesamte SPI-Programm (siehe Seiten 47 und 48 des  SPI-Schießkunsthandbuches), sondern auch das Recht, auf Grundlage der SPI-Schießkunstordnung Cups und Meisterschaften auszurichten und hierfür Startgelder zu erheben, welche seit dem 01. Januar 2014 zu 100% dem ausrichtenden Verein bzw.  dem ausrichtenden Schießstandbetreiber-/pächter zufließen. So stellen wir sicher, dass die Startgelder künftig direkt und in vollem Umfang in die Erhaltung der Schießanlagen vor Ort fließen können.

Aufgrund der neu geschaffene Möglichkeiten im Umfeld von CDS und GSVBW kann das Hobby relativ kostengünstig und unter überwiegender Beibehaltung derselben Ansprechpartner von jedem Vereinsmitglied nach Wunsch auf das komplette Nitroprogramm des jeweils gewünschten Teilverbandes (GSVBW und/oder CDS e.V.) ausgeweitet werden.

Wolnzach, den 18.02.2014