Verwendungsverbot.pdf

Verwendungsverbot von Treibladungspulver aus nicht mit neuem Matrix-Code gekennzeichneten Verpackungen/Gebinden! Das gilt ab dem 5. April 2015.

In Rücksprache mit der Geschäftsleitung haben wir uns entschlossen, diesen Beitrag allen Erlaubnisinhabern nach § 27 SprengStG zur Verfügung zu stellen und nicht nur in den geschlossen Raum für SPI-Mitglieder.

Interessenten sind wir trotzdem dankbar für ihren Mitgliedsantrag zu uns.

Euer Thomas Beling