Verwendungsverbot.pdf |
Verwendungsverbot von Treibladungspulver aus nicht mit neuem Matrix-Code gekennzeichneten Verpackungen/Gebinden! Das gilt ab dem 5. April 2015.
In Rücksprache mit der Geschäftsleitung haben wir uns entschlossen, diesen Beitrag allen Erlaubnisinhabern nach § 27 SprengStG zur Verfügung zu stellen und nicht nur in den geschlossen Raum für SPI-Mitglieder.
Interessenten sind wir trotzdem dankbar für ihren Mitgliedsantrag zu uns.
Euer Thomas Beling