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Als Einzelmitglied ist es erforderlich,eine Beitrittserklärung auszufüllen und diese dann - möglichst vollständig ausgefüllt - im Original an die SPI per Post (nicht Fax oder e-mail!) zu übersenden.

Die Beitrittserklärung kann von der SPI per Post angefordert werden, bzw. im Internet auf unserer homepage (siehe Ende dieses Textes, bzw. im Bereich "Internet"- "Downloads") heruntergeladen und dann Zuhause ausgedruckt werden.

Mit Eingang der Beitrittserklärung bei der SPI wird die Mitgliedschaft wirksam. Jedem Einzelmitglied wird für die Dauer seiner Mitgliedschaft eine persönliche Mitgliedsnummer zugeordnet. Diese wird Ihm nach Aufnahme in die Datenbank schriftlich per e-mail oder Post mitgeteilt.

Jeder Schütze kann dabei wählen, ob er den Beitrag für 12 Monate durch Erteilung einer Einzugsermächtigung von seinem Konto einziehen lässt, oder gegen einen Aufpreis von 2 € jedes Jahr im Beitrittsmonat eine Rechnung übersandt bekommt.

Sofern der SPI eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Beiträge für 12 Monate von Beitritten in den Monaten Januar - März im April, von Beitritten in den Monaten April - Juni im Juli, von Beitritten in den Monaten Juli - September im Oktober und von Beitritten in den Monaten Oktober - Dezember im Januar des Folgejahres eingezogen.

Sofern die Zahlungsart "Rechnung" gewählt wurde, erfolgt die Rechnungsstellung in gleicher Weise wie im o.a. Lastschrifteinzugsverfahren.

Genauere Infos zu den Beitragssätzen und Zahlungsmodalitäten finden Sie unter "Wir über uns" und dann "Unsere Beiträge"

Hier kann die Beitrittserklärung im Word-Format heruntergeladen werden:

 

Beitrittserklärung.pdf



Weitergehende Informationen auch unter: 08442/915926